Das scheint die Strategie des Betriebsrates für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Karl-Franzens-Universität Graz zu sein und das verdient es, an die Öffentlichkeit gebracht zu werden, wozu dieses Posting hoffentlich einen kleinen Beitrag leisten kann.
Die Vorgeschichte:
Vor kurzem wurde auf Beschluss der Landesregierung der Kreis derjenigen steirischen WissenschafterInnen, die für die von der Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vergebenen Reisekostenzuschüsse antragsberechtigt sind, stark eingeschränkt. Gefördert werden mittlerweile
„nur jene wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Universität oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den zurück liegenden 12 Monaten vorweisen können; das Anstellungsverhältnis muss nach wie vor aufrecht sein. Voraus zu setzen ist ein Beschäftigungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 50% (sowohl in den vergangenen 12 Monaten als auch zum Zeitpunkt der Antragstellung).“
Eine Gruppe von Lehrenden hat daraufhin eine Petition verfasst, die auch online unterzeichnet werden kann. Denn, so heißt es in dieser Petition:
„Durch diese Änderung werden gerade jene Personengruppen aus dem Kreis der Antragsberechtigten ausgeschlossen, die am dringendsten eine finanzielle Unterstützung benötigen. Dies betrifft unter anderem: Personen, die in universitären oder außeruniversitären Forschungsprojekten über Werkverträge arbeiten; externe Lehrende; Personen in Mutter- oder Vaterkarenz; JungforscherInnen, die ein Stipendium erhalten.
Explizit werden auch drittmittelfinanzierte ProjektmitarbeiterInnen von der Antragstellung ausgeschlossen, sofern sie nicht den oben genannten Kriterien genügen. Das betrifft beispielsweise alle FWF-Eigenantragsteller.
Abgesehen von individuellen finanziellen Nachteilen für die Betroffenen hat ein derartiges Vorgehen auch umfassendere Konsequenzen für den Wissenschaftsstandort Steiermark. Zunächst ist Forschung ohne Drittmittelfinanzierung nicht mehr denkbar. Das gilt für Universitäten wie für außeruniversitäre Forschungserinrichtungen. Fällt der Reisekostenzuschuss weg, so wird in drittmittelfinanzierten Projekten beschäftigten ForscherInnen die Präsentation der von ihnen erarbeiteten Ergebnisse erheblich erschwert. Benachteiligt wäre daher jene Gruppe, die die prekärsten Beschäftigungsverhältnisse aufweist, in der Regel den Hauptanteil der inhaltlichen Projektarbeit trägt und am meisten auf das Erlangen akademischer Reputation angewiesen ist.“
Nun hat der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal entschieden, diese Petition nicht zu unterstützen. Seine Begründung: alle von ihm vertretenen Personen würden ohnehin zu dem geförderten Personenkreis gehören, daher sehe man keinen Grund zur Unterstützung. Außerdem könne man die Unterstellungen, die in dieser Petition geäußert werden, nicht mittragen.
Unnötig zu sagen, dass der Überbringer dieser Nachricht und Vorsitzende des Betriebsrates auf einem sicheren Posten sitzt – und es dem Betriebsrat offensichtlich vordergründig um die Absicherung der eigenen, noch erhaltenen, Privilegien geht und nicht um Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der wohl eher als unerwünschte Konkurrenz im Kampf um knappe Mittel wahrgenommen wird. Anders kann wohl der Vorwurf der „üblen Unterstellungen“ (???) nicht gedeutet werden.
Die einzig mögliche Antwort darauf: Petition unterzeichnen!